Deutschlands Ausstieg aus der Kernenergie
Hintergrund
Deutschlands Ausstieg aus der Kernenergie
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Die Standortauswahl ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sieht das Standortauswahlgesetz eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten vor. Die BGE arbeitet nicht im luftleeren Raum, sondern wird von einer starken Aufsichtsbehörde überprüft, von einem Nationalen Begleitgremium mit Akteneinsichtsrechten begleitet und von Bürger*innen kritisch hinterfragt. Das Standortauswahlverfahren begann mit der weißen Landkarte, auf der die BGE in einem ersten Schritt jene Teilgebiete ausweist, die günstige geologische Voraussetzungen für die dauerhafte und sichere Endlagerung erwarten lassen. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Eingrenzung der obertägig zu untersuchenden Standortregionen, die nach einer weiteren Reduzierung dann untertägig erkundet werden. Das Ziel ist es, 2031 einen Endlagerstandort gefunden zu haben. In diesem Herbst ist der erste Schritt getan: Dann veröffentlicht die BGE den „Zwischenbericht Teilgebiete“, der das Ende der weißen Landkarte bedeutet.
